Finanzen

Verein

Informationen zu Vereinsvermögen und Finanzen.
mehr ...

Minikredite.

Jeder Teilnehmer kann bei Einlage bis zu € 50 pro Quartal als Minikredit erhalten.
mehr ...

Spenden

Hier können sie Spenden und wir informieren sie über die Vergabe ihrer Spende.
mehr ...

Patenschaft

Personen, Firmen können eine Patenschaft für eine bestimmte Person übernehmen.
mehr ...

Versicherungen

Wir planen Gruppenversicherungen für Obdachlose!
mehr ...


Community  SOS-HelpMe  HelpMe  WhatsApp  Facebook  Twitter  Instagram
Creative Commons Lizenzvertrag

Finanzen / Kasse

50 € Mohamed Kentour
Kassenwart
Oststrasse 110
90763 Fürth


Um am Minikreditsystem teilzunehmen muss man Mitglied sein und eine einmalige Einlage von € 15 leisten (bei Mitgliedern von Soziales Engagement Bayern ist die Einlage im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Es können jedes Kalenderquartal bis zu € 50 als Minikredit (auch in Teilbeträgen) gewährt werden.
Darüber hinaus gibt es Sonderreglung für lebenswichtige Medikamente (Nachweispflicht)!
Ist die Einlagesumme ausgeschöpft werden keine weiteren Minikredite vergeben, es besteht kein Rechtsanspruch auf den Minikredit!

Die Tilgung des Minikredit ist unabhängig vom Gewährdatum immer am letzten Tag des Kalenderquartals fällig.
Der Minikredit kann innerhalb des Quartals zu jeder Zeit getilgt werden.
Der Minikredit kann nicht in Teilbeträgen zurück bezahlt werden, sondern ist immer in einer Summe fällig.
Wird vorzeitig zurück Bezahlt, kann bei Ausschöpfung der Minikreditsumme (€ 50) kein neuer Minikredit in dem Quartal mehr beantragt werden!

Soziales Engagement kann für die Minikreditsumme eine Sicherheit verlangen.

Soziales Engagement kann an Stelle von Bargeld auch Einkaufs-Gutscheine ausstellen.
Dieser Fall tritt ein, wenn ein Kreditnehmer gegen die Regeln des Kreditsystems verstösst.

Hat Soziales Engagement Bayern den Verdacht das gegen Regeln verstossen wurde, kann sie Nachweise (Kassenzettel reicht Grundsätzlich nicht aus) über die Verwendung des Minikredit verlangen.

Soziales Engagement Bayern kann bei wiederholten verstößen gegen die Bediengungen den Teilnehmer ausschließen, die Einlage verfällt dann zu Gunsten des Minikreditsystem.

Im Streitfall gelten immer die AGB's für das Minikreditsystem die mit der Teilnahme ausgehändigt und anerkannt werden.